Aufenthaltsrecht

Im Aufenthaltsrecht muss man zwischen Ausländern aus Drittstaaten und EU- Bürgern aus EU- Ländern differenzieren. Während für Ausländer aus Drittstaaten das Aufenthaltsgesetz maßgebend ist, gilt für EU- Bürger das Freizügigkeitsgesetz/ EU. Im Aufenthaltsgesetz wird die Einreise, der Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Aufenthaltsbeendigung von Ausländern geregelt. Im Freizügigkeitsgesetz/EU werden das Recht auf Einreise und Aufenthalt für EU-Bürger und ihren Familienangehörigen geregelt.

Bei den zuständigen Ausländerbehörden sitzen (hauptsächlich) Sachbearbeiter, die keine Juristen sind. Die Entscheidungen der Ausländerbehörden müssen jedoch juristisch tragfähig sein. Wir erleben immer wieder, dass den Sachbearbeiter der Ausländerbehörden im Verwaltungsverfahren Fehler unterlaufen, die es dann gilt, herauszuarbeiten und Ihre Rechte durchzusetzen. Daher lassen sich auch viele verwaltungsgerichtliche Verfahren vermeiden. Gerne überprüfen wir Ihre ausländerrechtliche Angelegenheit.