Verkehrsrecht

Bei Ordnungswidrigkeiten, die im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen stehen, verteidigen wir Sie sehr gerne und entwickeln eine individuelle und angepasste Verteidigungsstrategie. Zwar steht am Ende des Bußgeldbescheides „nur eine Geldbuße“ im Raum. Jedoch sollte nicht verkannt werden, dass mit der Festsetzung der Geldbuße auch nach dem aktuellen Bußgeldkatalog der jeweilige Verstoß leider auch zu Eintragungen im Fahreignungsregister in Flensburg zur Folge hat. Plötzlich ist dann auch die Fahrerlaubnis in Gefahr. Daher muss dem Betroffenen die Tragweite des Bußgeldbescheides gezeigt werden und der Betroffene sich gegen den Bußgeldbescheid erfolgreich verteidigen.

Auch unterstützen wir Sie bei einem Verkehrsunfall mit Sach- oder Personenschaden und machen Schadensersatzansprüche gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung geltend. Hierbei empfehlen wir Ihnen auch einen qualifizierten Sachverständigen, der dann den Sachschaden für Sie beziffert. Meist versuchen die Geschädigten den Verkehrsunfall ohne Hinzuziehung eines Rechtsanwalts alleine bei der gegnerischen Versicherung durchzusetzen. Es werden dann teilweise zu Unrecht Ansprüche von der gegnerischen Versicherung nicht reguliert. Die meisten Geschädigten belassen es dabei, weil es sich nach ihrer Meinung nicht lohnt, den Restanspruch mit Hilfe eines Rechtsanwalts durchzusetzen. Lassen Sie die Durchsetzung Ihrer Ansprüche sofort in den Händen eines Rechtsanwalts, der Ihnen dann mitteilen kann, welche Ansprüche tatsächlich unbegründet sind. Die Kosten hinsichtlich der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts muss die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlen, wenn Ihr Gegner den Verkehrsunfall verschuldet hat. Folglich tragen Sie auch kein Kostenrisiko.