Verkehrs- und Personenschäden

Kfz-Unfälle: Sach- und Personenschäden

Wir machen Schadenersatzansprüche vollumfänglich geltend und weisen unberechtigte Kürzungen oder gar Ablehnungen umgehend zurück.

  • Gutachterkosten
  • Reparaturkosten
  • Schmerzensgeld
  • Abschleppkosten
  • Nutzungsausfallentgelt
  • Ab- und Anmeldegebühren etc.

 

Die Versicherungen nehmen Kürzungen vor und verweisen auf gerichtliche Entscheidungen. Wir prüfen diese Kürzungen und verweisen auf andere geltende Rechtsprechungen und erreichen öfters, dass noch weitere Zahlungen erfolgen.

Als Geschädigter bei einem Verkehrsunfall muss die gegnerische Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung die Kosten für den Rechtsanwalt bezahlen, wenn kein Verschulden vorliegt. Folglich trägt der Geschädigte kein Kostenrisiko und kann einen Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen, der sich um die Abwicklung des Unfalles für ihn kümmert.

 

Download der benötigten Unterlagen:

Vollmacht

Unfall-Checklist