Familienrecht

Das Familienrecht gehört zum Teilgebiet des Zivilrechts und regelt die Rechtsverhältnisse, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft entstanden und miteinander verbunden sind. Bei Unterhalts-, Umgangs-, Scheidungs- und Sorgerechtsverfahren erleben wir immer wieder, dass sehr viel Emotionen in das Verfahren übertragen werden. Wir sorgen dafür, dass trotz der vorhandenen Emotionen die Angelegenheiten sachlich bearbeitet werden und die Verfahren in Ihrem Interesse ausgehen. Hierbei stellen wir Ihnen konkret dar, welchen Ausgang das jeweilige Verfahren haben dürfte. Jedem ist das nachfolgende Sprichwort bekannt: In der Ruhe liegt die Kraft. Leider wird dieses meist vergessen, wenn man selbst betroffen ist. Durch persönliche Gespräche machen wir Sie auf wichtige Umstände aufmerksam.