
Der Spurwechsler und die Beweislast im Verkehrsunfallrecht
Im Straßenverkehr kommt es häufig zu Unfällen, die durch einen Spurwechsel verursacht werden. Gemäß §5 Abs. 5 StVO trifft den Fahrer, der die Spur wechselt, eine besondere Sorgfaltspflicht. Kann er nicht nachweisen, dass er dieser Pflicht nachgekommen ist, trägt er in der Regel die Haftung für den entstandenen Schaden.
Beweislast beim Spurwechsler
Grundsätzlich gilt: Wer die Spur wechselt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Dabei trifft den Spurwechsler eine hohe Verantwortung, denn der Anscheinsbeweis spricht in solchen Fällen dafür, dass der Spurwechsler den Unfall schuldhaft verursacht hat.
Das bedeutet, dass der Spurwechsler im Streitfall nachweisen muss, dass er den Spurwechsel unter Einhaltung aller Vorsichtsmaßnahmen vorgenommen hat. Er muss insbesondere darlegen, dass er:
> Den Spurwechsel rechtzeitig durch Setzen des Blinkers angekündigt hat.
> Vor dem Wechsel in den Rück- und Seitenspiegel sowie in den toten Winkel geblickt hat.
> Sich davon überzeugt hat, dass kein anderes Fahrzeug gefährdet oder behindert wird.
> Den Spurwechsel langsam und kontrolliert vorgenommen hat.
Kann der Spurwechsler diese Punkte nicht belegen, gilt in der Regel der Anscheinsbeweis, der ihn als Hauptverursacher des Unfalls einstuft.
Rechtsprechung zum Spurwechsel und Anscheinsbeweis
Gerichte gehen in vielen Entscheidungen davon aus, dass ein Spurwechsler, der mit einem anderen Fahrzeug kollidiert, den Unfall verursacht hat, sofern er den Gegenbeweis nicht erbringen kann.
Einzelfallprüfung bleibt entscheidend
Trotz der klaren Haftungszuweisung durch den Anscheinsbeweis muss jedoch immer der Einzelfall betrachtet werden. Es gibt Situationen, in denen andere Faktoren eine Rolle spielen können, etwa:
> Plötzlich stark bremsender oder beschleunigender Verkehr
> Unachtsam fahrende andere Verkehrsteilnehmer
> Nicht eindeutige Verkehrsverhältnisse oder Markierungen
In solchen Fällen kann die Mithaftung des anderen Fahrers oder eine abweichende Haftungsverteilung in Betracht kommen.
Der Fahrer, der einen Spurwechsel vornimmt, trägt die Darlegungs- und Beweislast, dass er alle Sorgfaltspflichten eingehalten hat. Kann er dies nicht beweisen, haftet er in der Regel für den entstandenen Schaden. Dennoch sollte jeder Unfall individuell betrachtet werden, um eine faire Haftungsverteilung sicherzustellen.