Der Fahrer des Fahrzeuges das einen Spurwechsel vornimmt ist bei einem Verkehrsunfall Darlegungs- und Beweispflichtig, das er seiner besonderen Sorgfaltspflicht gemäß §t Abs. 5 StVO nachgekommen ist. Wenn diese außer Acht gelassen wurde, muss er in der Regel auch dafür haften.
Bei einem Spurwechsel spricht der Anscheinsbeweis dafür, das der Spurwechsler den Unfall schuldhaft verursacht hat.
Dennoch muss immer der Einzelfall geprüft werden, wie sich der Unfall zugetragen hat und welche Faktoren auf das Ereignis einwirkten.
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