In der Schadensabwicklung wird durch den Versicherer oft gefragt, ob das verunfallte Fahrzeug finanziert oder geleast ist. Aber warum ist das so relevant?
Das Kfz gehört dann formal gesehen dem Kreditinstitut und dieses hat als Eigentümer die Entscheidungshoheit, ob der Schadensbetrag, bei einer fiktiven Abrechnung, an den Halter ausbezahlt werden darf oder ob das verunfallte Fahrzeug repariert werden soll. Eine weitere Möglichkeit, z. B. bei einer Finanzierung, besteht darin den Schadensbetrag einer fiktiven Abrechnung an die Bank auszahlen zu lassen. So kann der noch zu schuldende Kreditbetrag gemindert werden.
FAZIT: Ist das verunfallte Fahrzeug finanziert oder geleast, so muss sich der Rechtsanwalt die Willenserklärung des Kreditgebers einholen, um weiteres Vorgehen mit dem Halter des Fahrzeuges koordinieren zu können.
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