
Die Bedeutung von Finanzierung und Leasing in der Schadensabwicklung
In der Schadensabwicklung wird durch den Versicherer oft gefragt, ob das verunfallte Fahrzeug finanziert oder geleast ist. Doch warum ist diese Information so relevant?
Eigentumsverhältnisse und Entscheidungshoheit
Wenn ein Fahrzeug finanziert oder geleast ist, gehört es formal gesehen dem Kreditinstitut oder der Leasinggesellschaft. Diese haben als Eigentümer die Entscheidungshoheit darüber, wie mit dem Schaden verfahren wird.
Auswirkungen auf die fiktive Abrechnung
Bei einer fiktiven Abrechnung stellt sich die Frage, wer die Auszahlung des Schadensbetrags erhält:
> Leasingfahrzeug: Die Leasinggesellschaft bestimmt, ob eine Reparatur erfolgen muss oder ob eine Auszahlung an den Halter möglich ist.
> Finanziertes Fahrzeug: Hier kann der Schadensbetrag alternativ auch direkt an das Kreditinstitut ausgezahlt werden, um den noch offenen Kreditbetrag zu reduzieren.
Relevanz für die juristische Abwicklung
Da das Fahrzeug nicht im Eigentum des Halters steht, muss sich der Rechtsanwalt die Willenserklärung des Kreditgebers oder der Leasinggesellschaft einholen. Diese entscheidet darüber, ob der Schadenbetrag ausgezahlt oder ob eine Reparatur zwingend durchgeführt werden muss.
Die Eigentumsverhältnisse eines verunfallten Fahrzeugs sind für die Schadensabwicklung essenziell. Ist das Fahrzeug finanziert oder geleast, muss der Rechtsanwalt frühzeitig die Zustimmung des Kreditgebers oder Leasinggebers einholen, um das weitere Vorgehen mit dem Fahrzeughalter koordinieren zu können.